Das TSG Berghaus ist eines der noch wenigen Berghäuser im Allgäu in sogenannter „Selbstverwaltung durch den Gast“. Die Selbstverwaltung durch den Gast baut auf absolutes Vertrauen ihrer Gäste und Mieter:innen mit der Hoffnung auf ehrlichen, pfleglichen und verantwortlichen Umgang mit dem Haus selbst, seinem Inventar und seinen angebotenen Verbrauchsmaterialien und Produkten.

Das Haus wird durch die TSG Reutlingen von der Abteilung Schneesport und Triathlon ehrenamtlich geführt und organisiert. Mit tausenden von ehrenamtlichen Arbeitsstunden wurde das Berghaus erschaffen. Ständige ehrenamtliche Arbeitseinsätze zur Erhaltung des Hauses und zur Weiterentwicklung, wie in der nahen Vergangenheit die Sanitäranlagen gehören ebenso dazu wie laufende Organisation der Vermietung an Sie als Gäste.

Die wenigen Einnahmenüberschüsse aus Übernachtung und dem Getränkeverzehr kommen zu 100 % dem Kinder–und Leistungssport des Vereins zugute, sowie der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hauses. Die Kostenkalkulation für die Übernachtungen und die Getränke in großer Auswahl, sind für das Haus äußerst günstig berechnet und steht weit unterhalb jeglicher vergleichbarer Nutzung. Daher nochmal die Bitte an alle Gäste unseres Berghauses auf ehrlichen, pfleglichen und verantwortlichen Umgang mit dem Haus.

... und wenn es Ihnen gefallen hat sagen Sie es weiter. Wenn Ihnen etwas Missfallen hat geben Sie uns Feedback.

Die nachfolgende Information und Buchungsvereinbarung dient dem allg. Überblick und soll dem einen oder anderen Gast helfen mögliche vorhersehbare Probleme selbst zu lösen oder Fragen sich selbst zu beantworten.

Die Abteilungsleitung und Berghausverwaltung

 

Nutzungsbedingungen

Nachfolgend aufgeführte Informationen gelten mit der Rücksendung der Buchungsvereinbarung für den/die TSG Berghaus-Mieter/Mieterin als verbindlich vereinbart. Für mögliche Verfehlungen, Schäden im Berghaus oder Schäden gegenüber Dritten haftet der/die Berghausmieter:in.

Die Vereinbarung betreffen folgende Punkte:

  • Die Hüttenordnung
  • Die Endreinigungsregeln
  • Die Abrechnungspraxis
  • Die Getränkehandhabung
  • Das Verbrauchsmaterial und Sonstiges im Berghaus
  • Die Übergabe bzw. Einweisung bei Neugruppen
  • Die Nutzung des Gartens und des allg. Außenbereiches
  • Die Stornierungsbedingungen
  • Die allg. Hinweise
  • Die Ansprechpartner

Die Hüttenordnung

Absolutes Feuer- und Rauchverbot im gesamten Haus.
Tiere aller Art sind auf der Hütte nicht erlaubt.
In den Betten immer eigene Leintücher oder Schlafsack und Kopfkissen verwenden. Bei Kleinkinder bitte handelsübliche Gummitücher vorsehen. In den Schlafräumen allg. keine Lebensmittel lagern oder verspeisen (Mäuse).
Ski- und Bergstiefel bleiben im Erdgeschoss oder im Trockenraum im Sanitärbereich.
Hüttenruhe in den Schlafräumen ab 22.00 Uhr, in der Tenne ab 20.00 Uhr (Nachbarstörung).
Parken ist auf den Nachbargrundstücken und Wiesen absolut verboten. Freie nutzbare Parkplätze sind in Richtung der Kapelle vorhanden. Die Straßenbreite darf 360 cm nicht unterschreiten, Fahrzeuge die innerhalb der dieser Breite parken werden abgeschleppt.
Kein Verzehr von eigenen Getränken auf der Hütte erlaubt, siehe auch Getränkehandhabung.
Verursachte Sachschäden sofort an einen der unten aufgeführten Personen melden, nachträgliche Feststellung kostet.
Defekte oder Störungen der Haustechnik, sofort an unten aufgeführten Technikwart melden.
Geschirrspülmaschine vor der Nutzung Bedienungsanleitung in der Küche beachten.
Mülltrennung und Müllbeseitigung beachten.
Hinweise in den Endreinigungsregeln beachten.

Abreise- Anreiseregelung

Bei Nachmieteranschluss am gleichen Tag muss wegen der Endreinigung die Räumung der Schlafräume bis um 10.00 Uhr erfolgen und die Abreise bis 14.00 Uhr vorgesehen werden, Anreise der Nachmieter ab 18.00 Uhr. Sondervereinbarung mit Hüttenvermietung bzw. der Endreinigung klären.

Endreinigungsregeln

Das Haus muss „besenrein“ verlassen werden bitte Hinweisschilder und ausliegende Checkliste im Haus beachten.
Im Rahmen der Endreinigungsmaßnahmen erfolgt nach jedem Gästewechsel eine protokollarische Überprüfung der Hüttenordnung, wonach bei Nichtbeachtung der Ordnung oder Sachschäden, Kostennachforderungen und/oder künftiger Mietausschluss die Folge ist.
Die Hütte muss „BESENREIN“ verlassen werden, vor der Abreise sind folgende Arbeiten zwingend durchzuführen:

  • Leergut Pfandflaschen in den Getränkekeller räumen.
  • Geschirr spülen und einsortieren.
  • Alle Mülleimer leeren.
  • Alle Speisereste aus Kühlschrank, Schubladen und Schränken entsorgen.
  • Alle Räume: Küche, Aufenthalt, Flure, Schlafräume, WC`s, Sanitärbereich, Vorraum Eingang
  • Böden staubsaugen.
  • Betten richten und Unrat entsorgen.
  • Fenster und Türen schließen.

Müllentsorgung

Leergut Weinflaschen im Glascontainer am Bahnhofparkplatz Oberstaufen entsorgen.
Kartonagen und Papier im Papiermülleimer entsorgen.
Restmüll und Biomüll in die vorhandenen Mülltonnen entsorgen und an die Straße stellen.
Trennmüll in vorh. gelbe Säcke einfüllen und mitnehmen (in Bayern gibt es das gelber Sack Müllsystem nicht und Wertstoffhöfe sind nur Werktags geöffnet).
Ist der „Besenreinanspruch“ zur Endreinigung nicht erfüllt und die aufgeführten Arbeiten nicht oder nur teilweise ausgeführt, werden die Arbeiten durch die Endreinigungskräfte mit einer Kostenpauschale von 150,- € durchgeführt. Die Kostenpauschale wird dem/der Berghausmieter:in in Rechnung gestellt. Eine fotographische Dokumentation erfolgt. Die Endreinigung selbst ist in den Übernachtungskosten beinhaltet und erfolgt nach jedem Gästewechsel, dazu Bitte Anreise- und Abreiseregeln bzw. Zeiten in der Hüttenordnung beachten.

Abrechnungspraxis

Die Abrechnung des selbstverwalteten TSG Berghauses, erfolgt durch gegenseitiges Vertrauen zwischen dem/der Berghausmieter:in und dem Berghausvermieter der TSG Reutlingen Abteilung Schneesport und Triathlon. Die Abrechnungsauflistung ist die Basis für die spätere Abrechnung, diese Abrechnungs-auflistung erfolgt händisch auf den Abrechnungsbögen am Holzboard in der Küche. Die Abrechnungsbögen befinden sich im Steckschacht am Holzboard.

Auf den Abrechnungsbögen sind alle anwesenden Gäste mit Namen, einzeln zu verzeichnen. Familien in einer Zeile.
Die entnommenen Getränke eines jeden einzelnen Gastes, sind mittels Strichaufzeichnung in die einzelnen Spalten aufzuführen.
Die Übernachtungsauflistung der einzelnen Gäste bei Übernachtungseinzelabrechnung erfolgt am Abreisetag mit Eintragung in die jeweiligen Spalten. Bei Pauschalbuchung ist keine Einzelauflistung erforderlich.
Zusammenfassung der Abrechnung erfolgt auf der Rückseite des Abrechnungsbogens.
Nach Zusammenfassung der einzelnen Querspalten ermittelt sich der Zahlbetrag, der nachfolgend und zeitnah auf das aufgeführte Konto der TSG Reutlingen Abt. Schneesport und Triathlon zu überweisen ist.
Der Abrechnungsbogen selbst, sowie eine Kopie oder der Durchschlag der Überweisung an die aufgeführte Adresse der Hüttenverwaltung oder per e-mail an info@tsg-berghaus.de.
Bitte bedenken Sie, dass im Rahmen der Endreinigungsmaßnahmen nach jedem Gästewechsel eine Überprüfung der Buchungsvereinbarungen und damit auch eine Rückmeldung zur Abrechnungsüberprüfung an die Hüttenverwaltung erfolgt.

Getränkehandhabung

Im Berghaus dürfen keine mitgebrachten Getränke konsumiert werden. Die Auswahl an Getränken ist vielfältig und kostengünstig, dass für jeden Gast ob Kinder oder Erwachsene etwas dabei ist. Einfachheitshalber sind nur 3 Kostengruppen ausgewiesen.

Alle Getränke sind im Getränkekeller eingelagert. Bei Ankunft sollte im eigenen Interesse eine Mengenüberprüfung der 3 Kostengruppen durchgeführt werden. Nachfolgend können die bevorzugten Getränke in Kisten oder auch in Einzelflaschen in die Küchen und den Kühlschränken verbracht werden, wonach sich die Gäste aus diesem Fundus bedienen können. Die Auflistung und Abrechnung erfolgt über persönliche Strichlistenführung der Gäste auf dem Abrechnungsbogen am Küchenboard am Tresen (siehe auch Abrechnungspraxis).
Vor der Abreise ist das Leergut im Rahmen der Endreinigungsfestlegungen im Keller oder im Altglascontainer zu entsorgen.

Nach jedem Gästewechsel erfolgt eine Getränkebestandszählung und nachfolgend ein Abrechnungsabgleich. Bitte prüfen Sie im Eigeninteresse Ihre Getränkeentnahmen selbst und Abrechnungsnachforderungen zu vermeiden.

Verbrauchsmaterial im Berghaus

Notwendiges Verbrauchsmaterial wie WC Papier, Spülmittel Spülmaschine, Glühbirnen und sonstiges, sind durch die regelmäßige Endreinigung im Berghaus ständig aufgefüllt. Ein kleiner Vorrat befindet sich im Besenschrank im Vorraum des Damen WC im OG.

Bitte keine eigenen WC-Papiere verwenden. Nur das spezielle WC-Papier im Berghaus ist für die biologische Kläranlage geeignet. Bitte für die Spülmaschine nur das bevorratete Spülmittel verwenden, in keinem Fall handelsübliches Maschinenspülmittel. Sollte Verbrauchsmaterial wieder erwarten nicht zur Verfügung stehen, bitte mit dem Vorort- Management wie zum Schluss aufgeführt abstimmen.

Übergabe bzw. Einweisung bei Neugruppen

Ist eine Gästegruppe zum ersten Mal auf dem TSG Berghaus, ist eine Übergabe bzw. Einweisung durch unser Vorortmanagement zwingend vorzusehen. Bitte in der Buchung diesen Umstand der Neugruppe darlegen, damit rechtzeitig ein Termin für die Einweisung vor Ort vereinbart werden kann.

Nutzung des Gartens und des allg. Außenbereiches

Bei der Nutzung des Gartens und des allg. Außenbereiches sind die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen einzuhalten.
Bei Nutzung der Grillstelle ist nur selbst mitgebrachtes Brennholz zu verwenden, die Entwendung von Brennholz bei umliegenden Nachbarhöfen wird strafrechtlich verfolgt. Einkaufanfragen für Brennholz bei den umliegenden Höfen ist möglich.
Umliegende Wiesen dürfen nicht betreten, befahren oder durch Unrat und Müll verunreinigt werden die Wiesen sind Eigentum der Nachbarhöfe. Parkregeln der Hüttenordnung beachten.

Stornierungsbedingungen

Bei Normalbuchungen behält sich der Vermieter vor, bei gebuchten und nachfolgend abweichenden Teilnehmerzahlen bzw. Übernachtungszahlen von über 15%, die Übernachtungskosten mit pauschal 15 € pro Übernachtung der vorgebuchter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

Bei Stornierung einer Pauschalbuchung von über 4 Wochen vor dem Buchungstermin, fallen 50% der Pauschalbuchungssumme als Stornierungsgebühr an. Bei Stornierung von 4 Wochen und weniger vor dem Buchungstermin, werden 100% Pauschalbuchungssumme als Stornierungsgebühr berechnet.

Allgemeine Hinweise

Zentrale Ölheizung:
Die Heizkörper im Berghaus können in den Aufenthaltsräumen selbst gesteuert werden, mit der Bitte bei der Abreise die niedrigste Stufe einzustellen. In den Schlafräumen und sonstigen Räumen erfolgt die Einstellung über Fernsteuerung und kann nicht verändert werden. Die Beheizung und Lüftung im Sanitär- und Trockenraumbereich erfolgt ebenfalls über Fernsteuerung und kann nicht geändert werden.

Bitte mit dem Wasser im Berghaus sparsam umgehen.

Induktion Kochfelder in der Küche:
Die neuen Induktion Kochfelder in den Küchen funktionieren nur mit den vorhandenen Pfannen und Kochtöpfen aus „ferromagnetischem Metall“ die in der Küche zur Verfügung stehen. Induktionskochfelder sind energieeffizient und sparsam und gewährleisten sehr schnelle Kochzeiten.

Werkstatt, Heizraum und Elektroraum:
Die Werkstatt, der Heizraum und der Elektroraum sind nicht für jedermann zugänglich, daher passen die allg. Berghausschlüssel nicht in die Schlösser. Sollte wiedererwarten eine Nutzung z.B. von Werkzeug aus der Werkstatt oder der Sicherungskasten im Elektroraum notwendig sein, kann mit der Hüttenverwaltung bzw. dem Vorortmanagement Kontakt aufgenommen werden um das Ziffernpasswort des Notschlüsselsafes an der Telefonbox im 1. OG zu erfahren. Dort befindet sich der Notschlüssel für die Räume. Bitte nach der Nutzung des Schlüssels wieder im Schlüsselsafe unterbringen.

Biologische Kläranlage:
Außerhalb des Berghauses beim Mülleimerplatz befindet sich eine biologische Kläranlage. Deren Mechanik wird über den Steuerautomat am Aufgang zum Treppenhaus etwa alle zwei Stunden bei Tag und Nacht automatisch gestartet und läuft eine bestimmte Zeit, dabei gibt es ein mechanisches Geräusch das im Treppenhausbereich gehört werden kann. Dieses Geräusch ist nichts Ungewöhnliches, sondern wird zur biologischen Umsetzung der Fäkalwässer des Berghauses benötigt.

WLAN:
Im Berghaus gibt es WALN. Die Zugangsdaten hängen im Telefonbereich (OG) aus.

Berghausschlüssel:
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach der Buchungsbestätigung und kurz vor der geplanten Belegungszeit im Büro und den Bürozeiten des Vermieters (Büro seidemann: solutions GmbH, Albstr. 52, 72764 Reutlingen im Wendler Areal) Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Schlüsselrückgabe spätestens 3 Tage nach dem Verlassen des Berghauses.

Reinigungsutensilien für den „besenrein“ Anspruch:
Allg. Reinigungsgeräte wie Besen, Kehrwisch, Eimer, Lumpen Putzmittel und sonstiges für den „besenrein“ Anspruch befinden sich im Besenschrank im Vorraum des Damen-WC im 1.OG. Staubsauger befinden sich unter den Treppenhausnischen, Staubsaugerbeutel im vorgenannten Besenschrank.

Ansprechpartner

Vermietung Berghaus:
Philipp Seidemann, 0179-6949590, info(@)tsg-berghaus.de

Technikwarte:
Joachim Stenzel, 0171-9795488, js(@)stenzel-shk.de
Gerd Junginger, 01575-6320244, jungingergerd(@)gmail.com

Vorortmanagement und Endreinigung:
Claudia Bettrich, 0178-5151802

Leitung Berghaus:
Andi Keppler, 0170-6385244, andreas.keppler(@)garten-moser.de